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Wie werde ich Mitglied?
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Mitglied der SPD können alle sein, die sich mit ihrer
Überzeugung zu den Grundsätzen der Partei bekennen und mindestens 14 Jahre
alt sind. |
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Die Mitgliedschaft muss bei dem Ortsverein beantragt
werden, der für den jeweiligen Stadtteil zuständig ist. Der Vorstand des
Ortsvereins entscheidet über die Aufnahme des Mitglieds. Jedes Mitglied
kann nur einem Ortsverein angehören. |
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Doppelmitgliedschaften sind nicht zulässig. |
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Die Aufnahme kann auch im SPD-Büro des Unterbezirks
Duisburg, Krummacherstr. 33, Tel. 0203 / 92963-0 erfolgen (Aufnahmeantrag
zusenden). |
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Ein ausgefüllter Mitgliedsantrag sollte schnellstmöglich
zum Ortsvereinvorsitzenden gelangen. Das neue Mitglied wird dann bereits
in die Parteiarbeit einbezogen, wenn die Anmeldung noch den offiziellen
Weg zurücklegt: Unterbezirksbüro - Parteivorstand - zurück an den
Ortsverein. |
Mitgliedsantrag ausdrucken
(pdf-Datei)

Welche Rechte und
Pflichten haben Mitglieder?
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Es gibt viele Möglichkeiten, als Mitglied politisch
mitzuarbeiten. Bei uns wird Politik von oben nach unten gemacht. Der
politische Einfluss beginnt im Ortsverein. |
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Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der Statuten
an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen zu
beteiligen und die Ziele der SPD zu unterstützen.
Dazu gehört: mitzumachen bei Aktionen und Veranstaltungen,
mitzudiskutieren und zu entscheiden, z.B. bei kommunalpolitischen
Themen (Verkehrs- oder Schulprobleme) oder bei Anträgen zu landes- und
bundespolitischen Themen, zu wählen (z.B. den Vorstand des
Ortsvereins und die Delegierten zum Unterbezirksparteitag und zur
Wahlkreiskonferenz), Einfluss zu nehmen auf die Auswahl der
KanditatInnen zur Bezirksvertretung oder zum Rat der Stadt, selbst
Verantwortung tragen (als bereits überzeugtes Mitglied in politischen
Gesprächen und Aktionen, bei der Übernahme von Aufgaben und Funktionen,
z.B. als Parteidelegierter). |
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Neben der Ausübung dieser Rechte wird aber auch von jedem
Mitglied die regelmäßige Zahlung der Monatsbeiträge erwartet. Aus
diesen Beiträgen müssen die vielfältigen Aufgaben der Partei finanziert
werden. Ein satzungsmäßiger Beitrag sollte daher für jedes Mitglied
selbstverständlich sein. In der Satzung ist die Höhe des Beitrages
unterschiedlich und richtig sich nach dem Monatseinkommen. Die Beiträge
sind so gestaffelt, dass Mitglieder mit geringem Einkommen relativ weniger
belastet werden als Mitglieder mit höherem Einkommen.
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Links:






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