Mitgliederwerbung

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Wie werde ich Mitglied?

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Mitglied der SPD können alle sein, die sich mit ihrer Überzeugung zu den Grundsätzen der Partei bekennen und mindestens 14 Jahre alt sind.

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Die Mitgliedschaft muss bei dem Ortsverein beantragt werden, der für den jeweiligen Stadtteil zuständig ist. Der Vorstand des Ortsvereins entscheidet über die Aufnahme des Mitglieds. Jedes Mitglied kann nur einem Ortsverein angehören.

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Doppelmitgliedschaften sind nicht zulässig.

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Die Aufnahme kann auch im SPD-Büro des Unterbezirks Duisburg, Krummacherstr. 33, Tel. 0203 / 92963-0 erfolgen (Aufnahmeantrag zusenden).

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Ein ausgefüllter Mitgliedsantrag sollte schnellstmöglich zum Ortsvereinvorsitzenden gelangen. Das neue Mitglied wird dann bereits in die Parteiarbeit einbezogen, wenn die Anmeldung noch den offiziellen Weg zurücklegt: Unterbezirksbüro - Parteivorstand - zurück an den Ortsverein.

Mitgliedsantrag ausdrucken (pdf-Datei)

Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder?

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Es gibt viele Möglichkeiten, als Mitglied politisch mitzuarbeiten. Bei uns wird Politik von oben nach unten gemacht. Der politische Einfluss beginnt im Ortsverein.

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Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele der SPD zu unterstützen.
Dazu gehört: mitzumachen bei Aktionen und Veranstaltungen, mitzudiskutieren und zu entscheiden, z.B. bei kommunalpolitischen Themen (Verkehrs- oder Schulprobleme) oder bei Anträgen zu landes- und bundespolitischen Themen, zu wählen (z.B. den Vorstand des Ortsvereins und die Delegierten zum Unterbezirksparteitag und zur Wahlkreiskonferenz), Einfluss zu nehmen auf die Auswahl der KanditatInnen zur Bezirksvertretung oder zum Rat der Stadt, selbst Verantwortung tragen (als bereits überzeugtes Mitglied in politischen Gesprächen und Aktionen, bei der Übernahme von Aufgaben und Funktionen, z.B. als Parteidelegierter).

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Neben der Ausübung dieser Rechte wird aber auch von jedem Mitglied die regelmäßige Zahlung der Monatsbeiträge erwartet. Aus diesen Beiträgen müssen die vielfältigen Aufgaben der Partei finanziert werden. Ein satzungsmäßiger Beitrag sollte daher für jedes Mitglied selbstverständlich sein. In der Satzung ist die Höhe des Beitrages unterschiedlich und richtig sich nach dem Monatseinkommen. Die Beiträge sind so gestaffelt, dass Mitglieder mit geringem Einkommen relativ weniger belastet werden als Mitglieder mit höherem Einkommen.
 

 

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